Grunsteuer-Reform




MEHRBELASTUNG  -  AUSZUG AUS DER FAZ

Die neue Grundsteuer schafft viele Verlierer    

Von Manfred Schäfers, Berlin   -    AKTUALISIERT AM 26.06.2019  -  10:35 UHR

Die Reform der Grundsteuer hat zum Ziel, die Steuerzahler zukünftig nicht mehr zu belasten. Doch selbst wenn die Städte den Hebesatz anpassen, zahlen manche mehr.


Die Reform der Grundsteuer nimmt Fahrt auf. Nach dem Kabinett am Freitag haben die Fraktionen von Union und SPD am Dienstag die drei Gesetzentwürfe beschlossen. An diesem Donnerstag wird schon die erste Lesung im Bundestag sein. Bundesfinanz-minister Olaf Scholz (SPD) verspricht, dass die Steuerzahler am Ende „insgesamt“ nicht höher belastet werden. Auch der Deutsche Städtetag hat zugesagt, dass die Reform nicht zu höheren Einnahmen führen soll. Doch sagt er auch, dass der einzelne Steuerbescheid künftig „etwas niedriger oder höher“ ausfallen kann.

Was das konkret bedeuten kann, hat der Bund der Steuerzahler aus-gerechnet. Die Fachleute betrachten unterschiedliche Fälle – vom Mietshaus über die Eigentums-wohnung bis zum Einfamilienhaus. Die Beispiele verteilen sich über ganz Deutschland. Die Spanne reicht von plus 683 Prozent – 426,81 Euro mehr – bei der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Mainz (100 Quadratmeter Wohnfläche, 350 Quadratmeter Grund) bis minus 53 Prozent für ein großes Objekt mit mehreren Mietwohnungen im etwa 120 Kilometer weiter nördlichen Neuwied (985 Quadratmeter Wohnfläche, 1497 Quadratmeter Grund) - jeweils vor Anpassung des Hebesatzes durch die Kommune.

Newsticker 

Aktuelle Entwicklung zur Grundsteuer-Reform


21. Juni 2019

+++ das Bundeskabinett die neue Steuer auf den Weg gebracht.

Sie besteht aus drei Elementen:

1. Gesetzentwurf zur die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

[149 Seiten].

2. Entwurf zur Einführung einer Grundsteuer C

Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, baureife Grundstücke höher zu besteu-ern, um eine Mobilisierung  der Bebauung herbei-führen zu können [9-seitiges Pamphlet].

3. Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zur Absicherung verfassungsrechtlicher Neuregelung [6 Seiten].


14. Juni 2019

+++ Verwirrung um angebliche Einigung

 

+++ nach Meldungen des ARD-Hauptstadtstudios gibt es einen Kompromiss im Streit um die Grundsteuer


+++ danach enthält das geplante Gesetz Öffnungsklauseln, die es den Bundeslän-dern ermöglichen, die Grundsteuer selbst festzulegen


+++ damit könnte die Reform  schon am kommenden Mittwoch vom Bundeskabi-nett beschlossen werden


+++ diese Einigung hat SPD-Finanzexperte Carsten Schneider am Morgen aber dementiert


+++ "Es gibt keine Einigung", sagte er im ARD-Morgenmagazin


+++ damit ist weiterhin unklar, ob das Gesetz rechtzeitig zum Jahresende in Kraft treten kann +++


10. Mai 2019

+++ Keine Lösung im Streit um die Grundsteuer


02. Mai 2019

+++ Vor der Ressortabstimmung gibt es eine Expertenanhörung


17. April 2019

+++ Gesetz zur Grundsteuerreform verzögert sich


aktualisiert 22. Juni 2019

Grundsteuer-Reform - Immobilien-Eigentümer in der Klemme?

Fest steht, dass gesetzlich bis zum Jahresende eine  Änderung der Grundsteuer er-folgen muß! Was bedeutet das im Einzelnen für die Besitzer von Immobilien und vor allem was ändert sich für sie?

FORUM 2014 versucht Sie dazu auf dem Laufenden zu halten.

Informtionen hier

aktualisiert 15. Januar 2019

Quelle: Bund der Steuerzahler

Grundsteuer-Reform

2021 wird es ernst!

Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell oder sonderweg. Baden-Württemberg macht den Anfang mit dem ersten eigenen Gesetz. Den Stand der Dinge und was der Bund der Steuerzahler jetzt unternimmt, erfahren Sie hier.

Ab 2025 darf die Grundsteuer nicht mehr auf Grundlage der derzeitigen Einheitswerte erhoben werden. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden und den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsbasis für die Grundsteuer festzulegen. Die Bundesländer haben nun die Wahl zwischen einer eigenen Methode und dem Bundes-modell. In den meisten Bundesländern sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen, oder es liegen nur Eckpunkte vor (siehe Tabelle).

Einzig das Land Baden-Württemberg hat bereits ein Gesetz beschlossen, das lediglich die Bodenrichtwerte zum Maßstabnimmt und damit u.a. wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auf Kritik beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg stieß. Denn dadurch wird nicht mehr berücksichtigt, ob auf dem Grundstück ein großes Gebäude oder ein kleines Einfamilienhaus steht. 2021 werden sich auch die anderen Bundesländer für ein Modell entscheiden müssen, um noch ausreichend Zeit für die Umsetzung und Berechnung der Grundstückswerte zu haben. Die Landesverbände des Bundes der Steuerzahler sind daher vor Ort sehr aktiv und nehmen die Vorschläge genau unter die Lupe, denn je nach Ausgestaltung des Berechnungsmodells kann es für Eigentümer und Mieter zu deutlichen Mehrbelastungen kommen.

Im Detail: Das Bundesmodell greift auf Bodenrichtwerte und pauschalierte Mietwerte zurück. Dem stehen Flächen- bzw. Flächen-Lage-Modelle gegen-über. Diese orientieren sich an der Grundstücks- und Gebäudegröße (Quadratmeterzahl) und berücksichtigen gute oder schlechte Lagen mit einem Faktor.

Der Bund der Steuerzahler hatte von Anfang an unterstrichen, dass das Bundesmodell sehr aufwendig ist, weil zahlreiche Parameter zur Berechnung erforderlich sind und es zudem verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Gemeinsam mit dem Verband Haus & Grund werden sie daher prüfen, ob sich ein Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe lohnt. Es ist damit zu rechnen, dass einige Bundesländer ggf. bereits schon ab dem Jahr 2021 - mit Nachfragen auf die Steuerzahler zukommen und sie zur Abgabe von Steuererklärungen auffordern, um Angaben für die neue Grundsteuerberechnung zu erhalten. Deshalbwerden wird der Bund der Steuerzahler im kommenden Jahr intensiv mit den Reformvor-haben befassen und nachrechnen: Wer profitiert, wer zahlt drauf.



Aktualisiert am 01. Februar 2021