Quelle: Bund der Steuerzahler
Grundsteuer-Reform
Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell oder sonderweg. Baden-Württemberg macht den Anfang mit dem ersten eigenen Gesetz. Den Stand der Dinge und was der Bund der Steuerzahler jetzt unternimmt, erfahren Sie hier.
Ab 2025 darf die Grundsteuer nicht mehr auf Grundlage der derzeitigen Einheitswerte erhoben werden. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden und den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsbasis für die Grundsteuer festzulegen. Die Bundesländer haben nun die Wahl zwischen einer eigenen Methode und dem Bundes-modell. In den meisten Bundesländern sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen, oder es liegen nur Eckpunkte vor (siehe Tabelle).
Einzig das Land Baden-Württemberg hat bereits ein Gesetz beschlossen, das lediglich die Bodenrichtwerte zum Maßstabnimmt und damit u.a. wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auf Kritik beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg stieß. Denn dadurch wird nicht mehr berücksichtigt, ob auf dem Grundstück ein großes Gebäude oder ein kleines Einfamilienhaus steht. 2021 werden sich auch die anderen Bundesländer für ein Modell entscheiden müssen, um noch ausreichend Zeit für die Umsetzung und Berechnung der Grundstückswerte zu haben. Die Landesverbände des Bundes der Steuerzahler sind daher vor Ort sehr aktiv und nehmen die Vorschläge genau unter die Lupe, denn je nach Ausgestaltung des Berechnungsmodells kann es für Eigentümer und Mieter zu deutlichen Mehrbelastungen kommen.
Im Detail: Das Bundesmodell greift auf Bodenrichtwerte und pauschalierte Mietwerte zurück. Dem stehen Flächen- bzw. Flächen-Lage-Modelle gegen-über. Diese orientieren sich an der Grundstücks- und Gebäudegröße (Quadratmeterzahl) und berücksichtigen gute oder schlechte Lagen mit einem Faktor.
Der Bund der Steuerzahler hatte von Anfang an unterstrichen, dass das Bundesmodell sehr aufwendig ist, weil zahlreiche Parameter zur Berechnung erforderlich sind und es zudem verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Gemeinsam mit dem Verband Haus & Grund werden sie daher prüfen, ob sich ein Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe lohnt. Es ist damit zu rechnen, dass einige Bundesländer ggf. bereits schon ab dem Jahr 2021 - mit Nachfragen auf die Steuerzahler zukommen und sie zur Abgabe von Steuererklärungen auffordern, um Angaben für die neue Grundsteuerberechnung zu erhalten. Deshalbwerden wird der Bund der Steuerzahler im kommenden Jahr intensiv mit den Reformvor-haben befassen und nachrechnen: Wer profitiert, wer zahlt drauf.
Aktualisiert am 01. Februar 2021