STRASSEN-ANLIEGER-BEITRÄGE

NKAG  -  Niedersächsisches Kommunalabgabesetz

Der § 6 des Niedersächsischen Kommunalab-gabegesetzes [NKAG] ist eine so genannte Kann-Be-stimmung, die den Kommunen ihrer-seits einen Ermessungsspiel- raum einräumt, Straßenausbau-beiträge zu erheben, dieses aber keinesfalls zwingend vorschreibt!

Grundsteuer [Steuern]

Steuern sind von ihrer Verwen-dungsart her nicht zweckgebun-den, d.h. sie dürfen weder direkt für eine spezielle Aufgabe ver-wandt werden,noch einem be-stimmten Zweck zugeordnet werden.


Abschaffung von STRABS (Straßenausbaubeiträge)

Die Rücknahme der kommunalen Verordnung für eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei der Sanierung von Straßen läßt sich im Regelfall nur durch eine entsprechende Gegenfinan-zierung realisieren.

Speziell finanzschwache Kommu-tun sich damit aber besonders schwer, weil ihnen entsprechen-de Einnahmen fehlen, Einsparun-gen kaum realisierbar sind und eine weitere Neuverschuldung äußerst problematisch ist. 

Übrig bleibt meistens nur eine Er-höhung der Grundsteuer, die je-doch nur indirekt über eine allge- meine  Grundsteuererhöhung erfolgen kann. Diese Maßnahme stößt bei der der Bevölkerung je-doch auf massiven Protest , weil aufgrund der vielfach ohnehin hohen Hebesätze die Belastungs-grenze der Bürgerinnen und Bürger deutlich überschritten ist.

Als geforderte, einheitliche Lö-sung kommt daher nur eine "nie-dersachsenweite Regelung" in Be-tracht kommt, bei der das Land unwiderruflich die dafür erforder-liche Gegenfinanzierung über-nimmt!



August 2017

Gleichheit vor dem Gesetz?

„Straßen-Anlieger-Beiträge“ hört sich zunächst einmal neutral und harmlos an. Für die Betroffenen, vor deren Grundstück die Straße saniert wird, sieht das aber ganz anders aus. In solchen Fällen kann nämlich die Stadt Laatzen den Anliegern die Straßen-Erneuerungskosten anteilig in Rechnung stellen. Je nach Straßen-Typ und nach Grundstückgröße kann das zu einer existenziellen Bedrohung werden und für den Einzelnen schlimmste Folgen haben.

Geht man davon aus, dass Straßen von Jedermann benutz werden, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto, oder gewerblich mit Lieferwagen und LKW, so stellt sich die Frage, warum nur die Grundstücks-Eigentümer die Kosten zahlen müssen. Das halten wir von FORUM 2014 für grundgesetzwidrig. Wir meinen, dass diese Beitrags-Regelung gegen das Gleichheitsprinzip des Artikels 3 des Grundgesetzes verstößt.

Nach dem neuesten Stand des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) gibt es für die Kommunen lt. § 6 die alternative Möglichkeit, anstatt der Einmal-Beträge im Sanierungsfalle auch fallunabhängige, wiederkehrende Beiträge zu erheben. (Lesen Sie dazu auch HAZ vom 28. Februar 2017/Rubrik Niedersachsen/Seite 7). Im Falle der Stadt Laatzen wurde dies nach Prüfung von Rat und Verwaltung abgelehnt,weil die Umsetzung angeblich viel zu kompliziert wäre und keine Erfahrungswerte vorliegen würden. FORUM 2014 kann diese Meinung nicht nachvollziehen.

In einer Zeit, in der von maßgeblichen Parteien die „Gerechtigkeit“ über alles propagiert wird, sind diese Ansätze nach Meinung von FORUM 2014 geradezu reaktionär, weil die Kosten wieder nur die Grundstückseigentümer treffen würden. Dass nur Grundstückseigentümer Straßen nutzen würden, ist eine total „verstaubte“ Ansicht. Die ganz normale alltägliche Erfahrung ist jedoch, dass  a l l e  Bürger die öffentlichen Straßen nutzen, auch wenn sie  n i c h t  Grundstückseigentümer sind und keine Straßen-Anlieger-Beiträge bezahlen.

Den Denkansatz von FORUM 2014 halten wir dagegen für innovativ und den heutigen Lebensumständen entsprechend: Nach unserer Meinung würde jeder Einwohner einer Kommune pro Kopf bezogen jährlich mit einem geringen Betrag herangezogen werden. Auf diese Weise könnte die Summe der bisherigen Straßen-Anlieger-Beiträge auf alle Einwohner verteilt werden und würde für den Einzelnen eine minimale Belastung bedeuten. Dass es darüber hinaus einer Reihe von Sonderregelungen bedarf versteht sich von selbst.

Die Stadt Laatzen kassiert nach der massiven Erhöhung von 33 1/3 %  aus dem Jahre 2013 jährlich ca.12 Millionen Euro an Grundsteuern. Im Vergleich dazu betragen die für das Jahr 2017 im städtischen Haushalt geplanten Investitionen für Straßen-Erneuerungen bei einem Haushaltsvolumen von ca. 120 Millionen Euro, nur ca. 470.000,- Euro. Das sind gerade einmal 0,04 % des Gesamthaushaltes. Da stellt sich doch die Frage, ob dieser bescheidene Betrag nicht aus der Grundsteuer entnommen werden kann, anstatt im einen oder anderen Falle Bürger in existenzielle Not zu stützen.

Sieht man das Ganze von der sachlich-technischen Seite, so liegt in fast allen Straßen-Erneuerungsfällen der Verdacht nahe, dass es die Stadt an der kontinuierlichen Sorgfalt in der Instandhaltung öffentlicher Straßen hat fehlen lassen. Würden dagegen zeitnahe Schadensinstandsetzungen erfolgen, könnten erweiterte Schäden vermieden und die Kosten niedrig gehalten werden. Schadensbegrenzung nennt man das!

„Gerechtigkeit“ darf nicht nur zum Parteien-Schlagwort erhoben, sondern muss auch im Alltag für jeden Einzelnen erkennbar praktiziert werden. Dafür plädiert FORUM 2014 auch im Falle der Straßen-Anlieger-Beiträge!

Viele von Ihnen sind oder werden in dieser Sache direkt Betroffene sein. Da ist es wichtig, uns gemeinsam dieses Themas anzunehmen.



Stadt Laatzen vor Gericht gescheitert

Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) kippt Abschaffung

der Straßenausbaubeiträge (Strabs) in Laatzen


Die Stadt Laatzen ist auch weiterhin verpflichtet gemäß ihrer Satzung Gebühren von den Anliegern für die Sanierung von örtlichen Straßen zu erheben. Zu dieser Entscheidung kam das OVG Lüneburg im laufenden Rechtsstreit zwischen der SPD geführten Kommune  und der Kommunalaufsicht der Region Hannover. Das berichtete der Sender NDR1 Radio Niedersachen am Freitag den 24.07.2020 in seiner Nachmittags-Sendung.

Ursache für den Streit war ein Ende 2019 gefaßter Laatzener Ratsbeschluß, mit dem den Bürgern in Aussicht gestellt worden war, ab dem Haushaltsjahr 2020 die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen. Im Gegenzug war auf Initiative der Fraktionen  CDU und FDP vorgeschlagen worden, für die ausfallenden Straßenausbaubeiträge den Hebesatz der Grund-steuer von 600 auf 610 Punkte anzuheben. Auch dafür gab es einen Ratsbeschluß, dem nur von den Freien Wählern und den Linken die Zustimmung verweigert wurde.

Der Ratsbeschluß, die Straßenausbaubeiträge in Laatzen aufzu-heben, ist aus Sicht von FORUM 2014 gemäß Urteil des OVG Lüneburg unwirksam geworden. Der Beschluß die Grundsteuer zu erhöhen, bleibt hingegen weiterhin voll wirksam! Für Straßenan-lieger der Stadt Laatzen heißt das doppelte Belastung:

a) die erhöhte Grundsteuer und

b) die anfallenden Straßenausbaubeiträge zu bezahlen!

Diese Situation wurde seinerzeit von FORUM 2014 genau so vorausgesehen und als Frage in einer Ratssitzung formuliert mit der damaligen Antwort des FDP-Ratsherrn Gerd Klaus: „Beides zusammen wird es mit uns nicht geben.“  Daß FORUM 2014 vom OVG in seiner Meinung auf diese Weise  bestätigt wurde, wäre im Interesse der Bürger Laatzens verzichtbar gewesen.  Wie der Rat der Stadt Laatzen hier gesichtswahrend aus dieser Situation herauskommen will, bleibt abzuwarten.

Zum besseren Verständnis über Aufgabe und Funktion der Kom-munalaufsicht ruft FORUM 2014 noch einmal  in Erinnerung:

„Nach §170 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) ist es die Aufgabe der Kommunalaufsicht, die Gemeinden in ihren Rechten zu schützen und die Erfüllung ihrer Pflichten zu sichern.“

Im Haushalts-Prüfungs- und Genehmigungsverfahren hat die Kom-munalaufsicht gegen den oben beschriebenen Ratsbeschluß ihr Veto eingelegt, mit der Begründung der extrem schlechten finan-ziellen Lage und eines nicht exakt definierten Vorschlags zur Gegenfinanzierung. Entsprechend der Kommunalaufsicht kann die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht erfolgen, weil zur Erfüllung einer ordentlichen Finanzierung seitens der Stadt Laatzen in diesem Punkt kein ausreichendes Finanzierungskonzept vorliegt.

Demzufolge ist die  Kommunalaufsicht mit ihrem eigelegten Veto zum Haushalt 2020 der Stadt Laatzen in Punkto Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als Behörde  ihrer Aufgabe im vollen Umfang gerecht geworden.

Laut Entscheid des OVG Lüneburg im Rechtsstreit zwischen der Stadt Laatzen und der Region Hannover, welche die Kommu-nalaufsicht ausübt, darf die Stadt Laatzen somit nicht auf die Straßenausbaubeiträge (Strabs) verzichten. Das hat das Oberver-waltungsgericht (OVG) Lüneburg im Rechtsstreit zwischen Laatzen und der Region entschieden. Lt. NDR 1 heißt es zur Begründung: Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde südlich von Hannover seien die Einnahmen durch Grundstückseigentümer unverzichtbar. Wegfallende Einnahmen könnten nur durch zusätzliche Kredite ausgeglichen werden und das sei nicht zulässig.

So bedauerlich dieses OVG-Urteil für Laatzen auch ist, objektiv betrachtet muß es verständlicher Weise so akzeptiert werden. Dieses Urteil zeigt Kommunen - wie der Stadt Laatzen auch - deutlich Grenzen einer übersteigerten finanziellen Überschuldung auf.

FORUM 2024 verfolgt seit Jahren das Ziel, daß Kosten für den Straßenbau - also eine Maßnahme der öffentlichen Infrastruktur - nicht von privaten Anliegern zu zahlen sind. Öffentliche Infra-struktur ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und bei deren finanzieller Unfähigkeit die Aufgabe des Landes.

FORUM 2014 hofft, daß sich diese Erkenntnis endlich auch bei den verantwortlichen Politikern durchsetzen wird.



Aktualisiert Sonntag den 26. Juli 2020

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