Stadt Laatzen vor Gericht gescheitert
Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) kippt Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge (Strabs) in Laatzen
Ursache für den Streit war ein Ende 2019 gefaßter Laatzener Ratsbeschluß, mit dem den Bürgern in Aussicht gestellt worden war, ab dem Haushaltsjahr 2020 die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen. Im Gegenzug war auf Initiative der Fraktionen CDU und FDP vorgeschlagen worden, für die ausfallenden Straßenausbaubeiträge den Hebesatz der Grund-steuer von 600 auf 610 Punkte anzuheben. Auch dafür gab es einen Ratsbeschluß, dem nur von den Freien Wählern und den Linken die Zustimmung verweigert wurde.
Der Ratsbeschluß, die Straßenausbaubeiträge in Laatzen aufzu-heben, ist aus Sicht von FORUM 2014 gemäß Urteil des OVG Lüneburg unwirksam geworden. Der Beschluß die Grundsteuer zu erhöhen, bleibt hingegen weiterhin voll wirksam! Für Straßenan-lieger der Stadt Laatzen heißt das doppelte Belastung:
a) die erhöhte Grundsteuer und
b) die anfallenden Straßenausbaubeiträge zu bezahlen!
Diese Situation wurde seinerzeit von FORUM 2014 genau so vorausgesehen und als Frage in einer Ratssitzung formuliert mit der damaligen Antwort des FDP-Ratsherrn Gerd Klaus: „Beides zusammen wird es mit uns nicht geben.“ Daß FORUM 2014 vom OVG in seiner Meinung auf diese Weise bestätigt wurde, wäre im Interesse der Bürger Laatzens verzichtbar gewesen. Wie der Rat der Stadt Laatzen hier gesichtswahrend aus dieser Situation herauskommen will, bleibt abzuwarten.
Zum besseren Verständnis über Aufgabe und Funktion der Kom-munalaufsicht ruft FORUM 2014 noch einmal in Erinnerung:
„Nach §170 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) ist es die Aufgabe der Kommunalaufsicht, die Gemeinden in ihren Rechten zu schützen und die Erfüllung ihrer Pflichten zu sichern.“
Im Haushalts-Prüfungs- und Genehmigungsverfahren hat die Kom-munalaufsicht gegen den oben beschriebenen Ratsbeschluß ihr Veto eingelegt, mit der Begründung der extrem schlechten finan-ziellen Lage und eines nicht exakt definierten Vorschlags zur Gegenfinanzierung. Entsprechend der Kommunalaufsicht kann die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht erfolgen, weil zur Erfüllung einer ordentlichen Finanzierung seitens der Stadt Laatzen in diesem Punkt kein ausreichendes Finanzierungskonzept vorliegt.
Demzufolge ist die Kommunalaufsicht mit ihrem eigelegten Veto zum Haushalt 2020 der Stadt Laatzen in Punkto Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als Behörde ihrer Aufgabe im vollen Umfang gerecht geworden.
Laut Entscheid des OVG Lüneburg im Rechtsstreit zwischen der Stadt Laatzen und der Region Hannover, welche die Kommu-nalaufsicht ausübt, darf die Stadt Laatzen somit nicht auf die Straßenausbaubeiträge (Strabs) verzichten. Das hat das Oberver-waltungsgericht (OVG) Lüneburg im Rechtsstreit zwischen Laatzen und der Region entschieden. Lt. NDR 1 heißt es zur Begründung: Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde südlich von Hannover seien die Einnahmen durch Grundstückseigentümer unverzichtbar. Wegfallende Einnahmen könnten nur durch zusätzliche Kredite ausgeglichen werden und das sei nicht zulässig.
So bedauerlich dieses OVG-Urteil für Laatzen auch ist, objektiv betrachtet muß es verständlicher Weise so akzeptiert werden. Dieses Urteil zeigt Kommunen - wie der Stadt Laatzen auch - deutlich Grenzen einer übersteigerten finanziellen Überschuldung auf.
FORUM 2024 verfolgt seit Jahren das Ziel, daß Kosten für den Straßenbau - also eine Maßnahme der öffentlichen Infrastruktur - nicht von privaten Anliegern zu zahlen sind. Öffentliche Infra-struktur ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und bei deren finanzieller Unfähigkeit die Aufgabe des Landes.
FORUM 2014 hofft, daß sich diese Erkenntnis endlich auch bei den verantwortlichen Politikern durchsetzen wird.
Aktualisiert Sonntag den 26. Juli 2020