Strabs aktuell

Strabs-Gegner protestieren in Pattensen


Rund um das Streit-Thema STRABS

Erhebung von Straßenausbaugebühren

Die gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaugebühren durch die Kommunen bildet der §6 (b) des Niedersächsischen Kommunalabgebenge-setzes (NKAG)

Darin heißt es im ersten Absatz der ergänzenden Bestimmungen für Beiträge für Verkehrsanlagen in der überarbeiteten Fassung vom 24.10.2019, gültig ab 02.11.2019:

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz

(NKAG)

in der Fassung vom 20. April 2017

  • 6b

Ergänzende Bestimmungen für Beiträge für Verkehrsanlagen


(1) 1Für die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen können die Kommunen durch Satzung bestimmen, dass der Bemessung der Beiträge nach Vorteilen nur ein Teil des gemäß § 6 Abs. 3 ermittelten Aufwandes zugrunde gelegt wird. 2Die Kommunen können in der Satzung auch regeln, dass Zuschüsse Dritter abweichend von § 6 Abs. 5 Satz 5 von dem nach § 6 Abs. 3 ermittelten Aufwand oder dem nach Satz 1 zugrunde gelegten Aufwand abgezogen werden, soweit der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat.


 

Was wird unter (kommunalen) Verkehrsanlagen verstanden?

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind Bestandteil kommunaler Verkehrsan-lagen. Im Rahmen der bestehenden Infrastruktur dienen diese der innerörtlichen Erschließung und Anbindung und sind Eigentum der Kommunen. Die Pflege und Instandhaltung von Verkehrsanlagen zählen mit zu den Pflicht-Aufgaben einer jeden Kommune.

Der § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) ermächtigt die Kommunen , ihre öffentlichen Einrichtungen durch die Erhebung von Beiträgen von den Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten zu finanzieren.

In welchem Umfang dies geschieht, regelt dabei die von den Kommunen herausge-gebene Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS).

Dieser Paragraph ist eine sog. gesetzliche Kann-Bestimmung, d.h. keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss, also eher eine Art Ermächtigung als eine Vorschrift.

Je nach finanzieller Lage ihres Haushalts, sind die Kommunen somit ermächtigt im einzelnen von der STRABS Gebrauch zu machen, weil sie ansonsten nicht in der Lage sind, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren.

Diese Situation hat landesweit zu einem wahren Wirrwarr geführt, welches für viele von Straßensanierung betroffene Anlieger nicht so ohne weiteres nachvollziehbar ist. Während in der einen Kommune Straßenausbaubeiträge erhoben werden, blieben die Straßenanlieger in der Nachbar-Kommune davon verschont. Diese in Niedersachsen durch die Kommunen so unterschiedlich praktizierte Handhabung führt zu einem Flickenteppich in der Anwendung der STRABS und löst unter den davon Betroffen Ärger, Unmut und völliges Unverständnis aus.

Permanente Unruhe sowie ständig wiederkehrende Diskussionen und Proteste zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung haben zwischenzeitlich 9 von 16 Bundes-ländern  dazu veranlaßt, diese gesetzliche Grundlage auf Landesebene fallen zu lassen. Generell ist eine solche gesetzliche Regelung nicht mehr zeitgemäß. Aus Sicht der Betroffenen bedeutet sie eindeutig eine Benachteiligung in Punkto gleiche Lebensbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch weigern sich immer noch Niedersachsen sowie 6 weitere Bundesländer, die gesetz-liche Grundlage dafür aufzulösen und die ersatzlose Streichung der Bestimmung  vorzunehmen. Im Gegenteil, die politisch Verantwortlichen verschanzen sich auch weiterhin argumentativ hinter der Behauptung, dass durch die landesweite Ab-schaffung ein unzulässiger Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht vorgenommen wird. Geht es ferner nach der Meinung der Verantwortlichen, so sieht sich das Land Niedersachsen absolut nicht in der Lage, die Gesamtkosten für die Erhaltung und Sanierung der kommunalen Verkehrsanlagen, geschätzter Betrag 40 - 50 Millionen EUR, zu übernehmen und das, bei einer geleisteten Zahlung in Höhe von 1 Milliarde EUR durch den Volkswagen-Konzern.

Diese Argumentation kann FORUM 2014 e.V. jedoch absolut nicht teilen und  fordert die Parlamentarier des Niedersächsischen Landtags unverzüglich auf, als politische Vertreter eines fortschrittlichen, wirtschaftlich starken Bundeslandes für die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Bestimmung im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) zu stimmen, um damit den Weg für die landes-weite Abschaffung der STRABS in Niedersachsen freizumachen!

 

Für den Betrachter stellt sich abschließend noch die Frage: "Warum ist es dann möglich, dass die Kommunalaufsicht der Region Hannover eine mehrheitlich vom Rat der Stadt Laatzen beschlossene Abschaffung der STRABS nicht billigt, ja sogar verbieten kann? Stellt dieses keinen Eingriff in die Autonomie der Kommune dar?"


aktuallisiert 13.06.2021 21:38 Uhr

Neuer Termin Open-Air-Veranstaltung

In Ergänzung zu der Petition war ursprünglich eine Kundgebung vor dem Laatzener Rathaus für Samstag den 24. April 2021 vorgesehen. Diese Veranstaltung wurde aufgrund der seinerzeit hohen Corana-Inzidenzzahlen verschoben.


Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Mittlerweile hat sich dieser Wert deutlich unter 50 stabilisiert, sodass wir unsere Kundgebung am Samstag, den 03.07.2021, vor dem Rathaus in Laatzen-Mitte, Marktplatz 13, in der Zeit von 11:00 bis zirka 13:00 Uhr durchführen werden.

Dazu hat FORUM 2014 e.V. kompetente Politiker der im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien eingeladen. Ferner sind Fachleute vom Verband Wohneigentum (VWE), sowie dem Bund der Steuerzahler dabei, die zu diesem Thema zu Wort kommen.

Nähere Einzelheiten werden wir noch bekannt geben.



Aktualisiert am 19.06.2021 um 23:30 Uhr


Kommunalabgaben

Bisherige Reformen verpufft

Straßenausbaubeiträge vollständig

und landesweit abschaffen!

 

Kaum eine niedersächsische Kommune gewährt den Grundstückseigentümern Erleichterungen bei den Straßenausbaubeiträgen, obwohl diese seit einer Gesetzes-novelle im Oktober 2019 ausdrücklich möglich sind. Dies geht aus einer Untersuchung des Bundes der Steuerzahler hervor, der Angaben aus 250 der 535 beitragserhebenden niedersächsischen Kommunen ausgewertet hat.

Mehr dazu lesen Sie hier

Aktualisiert am 20.06.2021 20:39 Uhr

Fakt ist: In Niedersachsen werden für die Sanierung kommunaler Straßen und Wege immer noch Straßenausbaubeiträge durch Städte und Gemeinden gemäß einer Straßenausbaubeitragssatzung [STRABS] erhoben. Geregelt wird dieses durch eine Kann-Bestimmung in dem § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgegengesetz [NKAG].

Solange jedoch dieser Paragraph besteht, können Niedersachsens Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge von Straßenanliegern erheben. Auch wenn die "STRABS" zwischenzeitlich in Landes-Kommunen bereits offziell abgeschafft worden ist, kann sie auf Grund der bestehenden Gesetzeslage jederzeit wieder aktiviert werden!

Deshalb fordert FORUM 2014 e.V. die landesweite, ersatzlose Abschaffung des Gesetzes, wonach gemäß einer kommunal herausgegebenen Straßenausbaubei-tragssatzung [STRABS] Beiträge erhoben werden können!


aktualisiert Samstag 27.08.2022

Auf dem Hof der Familie Herrmann in Pattensen haben sich am Mittwoch den 17. Februar 2021 zirka 100 Strabs-Gegner getroffen, um gemeinsam gegen die Straßenausbaubeitragssatzung [Strabs] zu protestieren. Eingeladen dazu hatte die Pattenser Bürgerinitiative "Straßen saniert - Bürger ruiniert" sowie der Vorsitzende der Pattenser Ortsgruppe vom Verband Wohn-eigentum, Karl-Heinz Schieweg.

Ein Fernseh-Team des Norddeutschen Rundfunks (NDR) war ebenfalls vorort und filmte den Verlauf der Veranstaltung für das Verbrauchermagazin "Markt". Gesendet wird dieser Beitrag am kommenden Montag, den 22. Februar 2021 um 20:15 Uhr im NDR.

Seit geraumer Zeit flammen die Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeitrags-satzung immer wieder auf und sorgen Land auf - Land ab für Proteste und Unruhen bei den davon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Forderungen der Kommunen im teilweise fünf-stelligen und größeren Bereich lassen die Situation eskalieren! Ein landesweiter Flickenteppich  bei der Anwendunng der Strabs durch die Kommunen trägt weiterhin zu einer aufgeheizten At-mosphäre bei. Und so wird der Protest und die Forderung nach einer landesweiten Abschaffung der Strabs immer deutlicher!



Aktualisiert Samstag den 20. Februar 2021  22:54 Uhr