Aus und vorbei!
Abgabefrist für Grundsteuer-Erklärung endet am 31.01.2023
Bis zum 31.01.2023 haben Haus-, Wohnungs- und Grundstücks-Eigentümerinnen und Eigentümer noch Zeit ihre Grundsteuer-Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzu-geben. Doch trotz Aufklärungskampagnen und Fristenverlängerung läuft die Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen äußerst verhalten.
Die Finanzämter in Niedersachsen verzeichneten Ende des Jahres 2022 gerade mal insgesamt 1,9 Millionen an abgegebenen Grundsteuer-Erklärungen, welches einer Eingangsquote von 55 % entspricht. Es ist daher äußerste Eile geboten, denn es bleiben nur noch 14 Tage Zeit, um die Grundsteuer-Erklärung fristgerecht abzugeben!
Wer diesen Termin versäumt, muss mit einer Mahnung und der Verhängung von Strafgeld rechnen. Im ungünstigsten Fall kann es jedoch auch zu einer Schätzung durch die Finanzämter kommen, bei dem die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell häufig benachteiligt sind. Wer mögliche Nachteile wirksam verhindern will, muss sich also sputen, denn eine weitere Fristverlängerung wird es nach bisherigen offiziellen Verlautbarungen nicht geben! Dieses hat Niedersachsens Finanzminister, Gerald Heere (B90/Grüne), kürzlich über die Medien gleichlautend mitteilen lassen.
Da den niedersächsischen Finanzämtern in Summe aber immer noch rund 1,6 Millionen Grundsteuer-Erklärungen von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern fehlen, appellierte Finanzminister Heere zudem an die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer im eigen Interesse ihre Grundsteuer-Erklärungen zügig und fristgemäß einzureichen, um damit finanzielle Benachteiligungen auszuschließen.
Aktualisiert Mittwoch, 18. Januar 2023 22:57 Uhr